Wie müssen die Jagdtrophäen behandelt sein?

Behandelte Jagdtrophäen: dürfen aus allen Drittstaaten eingeführt werden, wenn folgende Behandlungen durchgeführt wurden:

  • Hörner, Hufe, Klaue, Geweihe, Zähne: Ausgekocht und desinfiziert
  • Knochen: ausgekocht und mit Wasserstoffperoxyd behandelt
  • Häute und Felle: getrocknet oder 14 Tage vor Einfuhr gesalzen