Wie müssen die Jagdtrophäen behandelt sein?
Behandelte Jagdtrophäen: dürfen aus allen Drittstaaten eingeführt werden, wenn folgende Behandlungen durchgeführt wurden:
- Hörner, Hufe, Klaue, Geweihe, Zähne: Ausgekocht und desinfiziert
- Knochen: ausgekocht und mit Wasserstoffperoxyd behandelt
- Häute und Felle: getrocknet oder 14 Tage vor Einfuhr gesalzen