Welche Einfuhrbedingungen gelten für behandelte Häute und Felle aus einem Drittland in die EU?

Die Einfuhr behandelter Häute und Felle von Huftieren ist aus Drittländern gemäß Anhang IV Teil 1, Anhang XIII Teil 1 oder Anhang XV Teil 1 Abschnitt A der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 und folgenden Drittländern:  Albanien, Algerien, El Salvador, erlaubt.

Definition: behandelte Häute und Felle“: Folgeprodukte aus unbehandelten Häuten und Fellen, ausgenommen Kauspielzeug, die

  • getrocknet wurden;
  • vor dem Versand mindestens 14 Tage lang trocken oder nass gesalzen wurden;
  • mindestens sieben Tage lang mit Meersalz unter Zusatz von 2 % Natriumkarbonat gesalzen wurden;
  • mindestens 42 Tage lang bei einer Temperatur von mindestens 20 °C getrocknet wurden; oder
  • einem anderen Konservierungsverfahren als der Gerbung unterzogen wurden