Welche weiteren Anforderungen gibt es für die Einfuhr von Jagdtrophäen?

  • Die Trophäen müssen einzeln in transparenten Packungen verpackt sein
  • Eine veterinärbehördliche Bescheinigung gemäß dem Muster des Anhangs XV Kapitel der VO(EU) Nr. 142/2011, in der Fassung der VO(EU)Nr.294/2013 muss die Sendung begleiten:
    • Muster 6(A) für behandelte Jagdtrophäen
    • Muster 6(B) für unbehandelte Jagdtrophäen