Amtliche Kontrolle im Bereich von ausländischen Webshops

Das BAVG übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Behörde die Überwachung der rechtlichen Vorgaben des Internet-Handels mit Waren  (z.B. Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik), welche dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen. Diese Tätigkeit findet auf Basis einer behördlichen Kontrollstruktur zielgerichtet statt und umfasst die amtliche Kontrolle sämtlicher Anbieter von Waren, welche über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Vertragsstaaten der EU, EWR-Staaten oder Drittländern in Österreich zum Verkauf angeboten werden. Die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern liegt in der Zuständigkeit der Bundesländerbehörden.

Ganz gezielt wird vom BAVG das Einkaufsverhalten der österreichischen Verbraucher:innen nach Warengruppen, Herkunftsland und Online-Plattform beobachtet. Es zeigt sich ein sehr volatiles und dynamisches Online-Angebot und eine dementsprechend veränderte Nachfrage der österreichischen Verbraucher:innen. Auf Basis von EU-weiten Schwerpunktaktionen, nationalen Kontrollaktionen und risikobasierten Monitorings unter Berücksichtigung von Hersteller, Plattform und Beanstandungsquote je Warengruppe sowie konkreten Verbraucher:innen-Beschwerden werden Proben gezogen und untersucht.

Sehr hohe Beanstandungsquote bei Internet-Einkäufen

Der Schwerpunkt der Kontroll-Tätigkeiten des BAVG im Bereich der Kontrolle von ausländischen Webshops liegt auf Gesundheitsgefährdung und Täuschung. Die Beanstandungsquote bei Kontrollen von Internet-Einkäufen der Warengruppen Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Kinderspielzeug ausländischer Webshops (EU/EWR/Drittland), die das BAVG unter anderem aufgrund von Beschwerden oder Schnellwarnmeldungen durchgeführt hat, lag 2023 wegen Kennzeichnungsmängeln beziehungsweise Gesundheitsschädlichkeit bei 77 Prozent. Die Beanstandungsquote bei den 2024 durchgeführten BAVG-Kontrollen stellte mit 62 Prozent einen sehr hohen Wert dar.

Im europäischen Vergleich übernimmt Österreich mit den regelmäßig stattfindenden Kontrollen ausländischer Webshops eine Vorreiterrolle - siehe Jahresbericht.

Schwerpunktaktionen

2025

Im Rahmen der internationalen Kontrollaktion im Kampf gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug haben das BAVG und das Zollamt Österreich (ZAÖ) Spielzeug-Importe aus Drittstaaten kontrolliert. Die EU-weite Untersuchung von 89 Aktivitäts-Kinderspielzeugen hat gezeigt, dass 83 Prozent der Produkte nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Der Großteil der fehlerhaften Produkte wurde online gekauft.

Die Kinderspielzeig-Tests im Auftrag der Direktion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der EU (DG GROW), die im Rahmen der Schwerpunktaktion zur Produktsicherheit (JACOP) 2024 durchgeführt wurden, zeigen umfassende Mängel. Getestet wurden Innen-Klettergerüste (21 Proben), Aktivitätentürme (22) und drei Kategorien von Schaukeln: für Kinder unter 36 Monaten (23 Proben), für Kinder über 36 Monaten (19) und für beide Altersgruppen (4). Diese wurden in 14 EU-Ländern in physischen und Online-Geschäften gekauft. Die Ergebnisse: 89 Schaukeln, Klettertürme und Klettergerüste wurden aufgrund bestehender Bedenken hinsichtlich ihrer Konformität mit den EU-Vorgaben ausgewählt und in einem akkreditierten Labor in Spanien geprüft. Nur 15 (17 Prozent) der getesteten Produkte entsprachen den EU-Vorgaben für sichere Spielzeuge. Am besten schnitten Schaukeln für Kinder über 36 Monate und für beide Altersgruppen, bei denen zumindest je ein Viertel der Proben die Anforderungen der geltenden Normen erfüllten.

Kinderspielzeug, das nicht den Regulierungen des EU-Marktes entspricht, kann eine große Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern darstellen: Die größten Mängel betrafen die Stabilität sowie Verletzungsrisiken (Einklemmen von Kopf und Hals oder Fingern, Haaren und Kleidung des Kindes), Schwierigkeiten beim Zusammenbau des Produkts sowie eine maximale Höhe über dem zulässigen Limit. Weitere Bedenken betrafen abnehmbare Kleinteile, die Kinder verschlucken könnten, sowie scharfe Kanten, die zu Schnittverletzungen führen können. Zusätzlich wurden die Warnhinweise, Kennzeichnungen und Anleitungen der 89 Proben überprüft. Nur 29 (32,5 Prozent) erfüllten die Anforderungen, meist fehlten Warnhinweise, Etiketten und Anleitungen in der Landessprache des Verkaufslandes oder die Anleitungen zum Zusammenbau waren unvollständig.

Rückrufe und Verkaufsverbote: Verbraucher:innen müssen beim Online-Kauf wachsam sein

Die Behörden haben auf Grundlage der Testergebnisse 20 Produkte zurückgerufen, acht vom Markt genommen und den Verkauf von acht weiteren verboten. Verbraucher:innen werden dringend aufgefordert, nur Produkte mit dem CE-Zeichen zu kaufen, da dies eine Garantie dafür ist, dass sie die EU-Vorgaben für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen. Verbraucher:innen sollen unsichere Produkte den Marktüberwachungsbehörden melden. Dies dient dem Schutz vor gefährlichen Produkten sowie dem Schutz der Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Die überwältigende Mehrheit der durchgefallenen Produkte (62 der 89 Proben) wurde online im Internet gekauft:. Davon bestanden nur 5 (8 Prozent) die EU-Tests. Von den 27 in physischen Geschäften gekauften Produkten bestanden 10 (37 Prozent).

Auf Grundlage der Testergebnisse stellen 23 Produkte ein ernstes Risiko dan, 27 ein hohes Risiko und 12 ein mittleres Risiko. 20 Produkte wurden zurückgerufen, 8 vom Markt genommen und der Verkauf von 8 weiteren verboten. Für 3 Produkte wurde der Hersteller aufgefordert, Änderungen vorzunehmen. Drei weitere Produkte mussten mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden.

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Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Produkte, die über den Onlinehandel vertrieben werden. Dieses Schwerpunktaktion wurde als gemeinsame Kontrollaktion des Zollamtes Österreich (ZAÖ) mit dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der AGES durchgeführt: 

  • 82 Proben wurden kontrolliert,
  • 11 Proben wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Einstufung als nicht zugelassenes Lebensmittel, Kennzeichnungsmängel).

Bei den unzulässigen neuartigen Lebensmitteln („Novel Foods“) handelte es sich vor allem um pflanzliche Produkte, die dem Umfeld der außereuropäischen Heilkunde zuzuordnen sind.

Download Abschlussbericht

 

In einer gemeinsamen Kontrollaktion des Zollamtes Österreich (ZAÖ) mit dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der AGES wurden Internetbestellungen von kosmetischen Mitteln aus Drittstaaten untersucht: 

  • 58 Proben wurden kontrolliert,

  • 37 entsprachen nicht den rechtlichen Bestimmungen für Kosmetika (keine verantwortliche Person innerhalb des Gemeinschaftsmarktes am Produkt, Fehlen von Vorsichtsmaßnahmen in deutscher Sprache, verbotener Inhaltsstoff, Einstufung als Arzneimittel oder Tierarzneimittel).

Bei der Kontrollaktion wurden kosmetische Mittel vorgefunden, die aus dem stationären Handel bis dato nicht bekannt waren.

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2024

2023

2022