Amtliche Bescheinigungen und Attestierungen
Mit 1.1.2022 ist das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen oder amtlichen Attestierungen im Sinne von §6c Abs 1 Z 3 GESG, die für Tiere, Waren und Erzeugnisse nach den geltenden veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen vorgesehen sind.