BAVG Jahresbericht
Jahresbericht 2022
Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) ist die zuständige Behörde für die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, bestimmten Waren und Tieren aus Drittländern. Diese Kontrollen werden an den österreichischen Grenzkontrollstellen von Grenztierärzt:innen und amtlichen Kontrollorganen in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden durchgeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2022 2.020 Abfertigungen durchgeführt und eine Kooperation mit dem Zoll abgeschlossen.
Das BAVG erteilt darüber hinaus betriebliche Ausfuhrgenehmigungen und stellt amtliche Bescheinigungen für betriebliche oder private Zwecke aus, wenn Lebensmittel, bestimmte Waren oder Tiere in Drittländer exportiert werden. Im Jahr 2022 wurden 40 Fleisch- und 26 Milchbetriebe (Vor-Ort-Kontrollen) überprüft und bei einer Schwerpunktaktion für Japan 14 remote Kontrollen (Online Audits) durchgeführt. Zusätzlich wurden 407 Amtliche Bescheinigungen ausgefertigt.
Die Internetkontrolle ist der dritte Schwerpunkt der behördlichen Kontrolltätigkeit des BAVG. Sämtliche Internetanbieter von Waren, deren Unternehmenssitz außerhalb von Österreich, im europäischen Binnenmarkt oder einem Drittstaat liegt, und die ihre Waren in Österreich zum Verkauf anbieten, unterliegen der amtlichen Kontrolle. Die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern liegt bei der zuständigen Landesbehörde. Bei einer ersten europaweiten Internet-Kontrollaktion wurden illegale Bambusfaser-Produkte entdeckt und vom Markt genommen.
Einfuhr / Import
Das BAVG ist sowohl für die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, bestimmten Waren und Tieren aus Drittländern zu gewerberechtlichen Zwecken, als auch jener von Privatpersonen die zuständige Behörde, wenn diese dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen. Ziel der Einfuhrkontrollen ist es, sicherzustellen, dass Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus Drittstaaten den Bedingungen, die für Sendungen innerhalb der EU gelten, entsprechen. Für die Kontrolle sind EU-weit harmonisierte Vorschriften anzuwenden. Die Importkontrollen werden von den Grenztierärzt:innen und Kontollorganen des BAVG durchgeführt.
Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das BAVG haben 2022 eine Kooperationsvereinbarung für eine enge Zusammenarbeit auf strategischer Ebene abgeschlossen. Die Zusammenarbeit verbessert die gegenseitigen Unterstützung im operativen Vollzug und den Austausch von Knowhow punkto Lebensmittelsicherheit und dem Schutz vor Tierseuchen. Nachfolgend eine Übersicht zu den verschiedenen Sendungen (2020 Abfertigungen) in den einzelnen Kategorien im Jahr 2022.
Importkontrollen gesamt
Import | Anzahl |
---|---|
BIO | 918 |
Tierische Produkte | 666 |
Lebende Tiere | 356 |
Nicht tierische Produkte | 80 |
Summe | 2.020 |
Importkontrollen biologischer Produkte
Abgefertigte Sendungen
Produkt | Abgefertigte Sendungen |
---|---|
Obst | 135 |
Gemüse | 7 |
Samen, Kerne, Nüsse | 220 |
Andere Lebensmittel (Kräuter, Tee, Konzentrate) | 556 |
Summe | 918 |
Stichproben im Zuge der BIO-Importkontrolle gem. BAVG-Probenplan
Produkt | Stichproben gesamt | Nicht entsprechende Stichproben |
---|---|---|
Obst | 8 | 2 |
Gemüse | 0 | 0 |
Samen, Kerne, Nüsse | 24 | 5 |
Andere Lebensmittel (Kräuter, Tee, Konzentrate) | 15 | 2 |
Summe | 47 | 9 |
Ausfuhr / Export
Das BAVG ist sowohl für die Erteilung und die Aufrechterhaltung von betrieblichen Ausfuhrgenehmigungen, als auch die Ausstellung Amtlicher Bescheinigungen für betriebliche oder private Zwecke die zuständige Behörde, wenn Lebensmittel, bestimmte Waren oder Tiere in Drittländer exportiert werden, welche dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen. Neben den europäischen Vorschriften gilt es hier vor allem auch die Importbestimmungen des Ziellandes einzuhalten.
Um sicherzustellen, dass die Vorgaben der jeweiligen Drittstaaten von den österreichischen Lebensmittelbetrieben mit einer gültigen Ausfuhrberechtigung eingehalten werden, führen die Kontrollorgane des BAVG auf Basis eines risikobasierten Kontrollplans regelmäßige Kontrollen bei den österreichischen Lebensmittelbetrieben durch. Abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Drittstaates, finden unter anderem umfassende Überprüfungen der Produktionsanlagen, der Prozesse und der Verfahren zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit und Qualität, welche über den jeweiligen Anforderungen des Innergemeinschaftlichen Handels liegen, statt. Die durchgeführten Kontrollen dienen dazu, sicherzustellen, dass die österreichischen Lebensmittelbetriebe die Vorgaben des Ziellandes erfüllen.
Im Jahr 2022 fanden 40 Vor-Ort-Audits bei Fleischbetrieben 26 bei Milchbetrieben statt. Zusätzlich wurden beim BAVG 407 Anträge zur Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung bzw. einer Beglaubigung gestellt. In 87 % (354 Anträge) der Fälle wurde eine amtliche Bescheinigung auf Basis eines gültigen Verkehrsfähigkeitsgutachten beantragt. Diese Zertifikate wurden grundsätzlich in Englisch ausgestellt. In 13 % (53 Anträge) der Fälle wurde eine Beglaubigung auf Basis eines vorgelegten Originaldokumentes beantragt. Beglaubigt wurden dabei insbesondere Dokumente von Amtstierzärzt:innen, die für den Export von lebenden Tieren benötigt werden, sowie Verkehrsfähigkeitsgutachten.
Ausfuhrberechtigungen
Kontrollen | Anzahl |
---|---|
Fleischbetriebe | 40 |
Milchbetriebe | 26 |
Remote Kontrollen | 14 |
Summe | 80 |
Amtliche Bescheinigungen
Anträge zur Ausstellung | Anzahl |
---|---|
Bescheinigungen | 354 |
Beglaubigungen | 53 |
Summe | 407 |
Internetkontrolle
Das BAVG übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Behörde die Überwachung der rechtlichen Vorgaben des Handels im Internet mit Waren des täglichen Gebrauchs (z.B. Kosmetik, Spielzeuge), welche dem Lebensmittel - und Verbraucherschutzgesetz unterliegen. Diese Tätigkeit findet auf Basis einer behördlichen Kontrollstruktur zielgerichtet statt und umfasst die amtliche Kontrolle sämtlicher Anbieter von Waren, welche über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Vertragsstaaten der EU, EWR-Staaten oder Drittländer in Österreich zum Verkauf angeboten werden. In Abgrenzung zur Zuständigkeit des BAVG verbleibt die behördliche Kontrollkompetenz für den Onlinehandel von österreichischen Anbietern bei der schon bisher zuständigen Landesbehörde (Landeshauptmann).
Zwecks Sicherstellung eines hohen Maßes an Verbraucher:innenschutz ist Internethandel genauso wie der „reguläre“ stationäre Handel rechtlichen Vorgaben unterworfen und unterliegt einer risikobasierten amtlichen Überwachung. Im Berichtsjahr 2022 wurden bei einer ersten europaweiten Internet-Kontrollaktion (Bamboo-zling) illegale Bambusfaser-Produkte entdeckt und vom Markt genommen. Gesucht wurde nach Kunststoffmaterialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind und die Bambus-Fasern enthalten, was innerhalb der EU nicht zugelassen ist. Unter Mitarbeit des BAVG wurde die EU-koordinierte Kontrollaktionen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), den Bundesländern und dem Kompetenzzentrum Lebensmittelkette der AGES erfolgreich durchgeführt.