Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf Afrikanische Schweinepest

| Lesezeit 2 min

Das BAVG unterstützt eine koordinierte Informations- und Kontrollaktion von Zoll, Gesundheitsministerium und AGES im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest. Die Mitnahme von Schweinefleisch oder Wurstwaren aus Nicht-EU Staaten im privaten Reiseverkehr ist verboten, daher gibt es über Weihnachten verstärkte Kontrollen im Reisverkehr.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und birgt ein enormes Risiko für die heimische Landwirtschaft und Wildschweinpopulation. Aktuell ist die ASP in einigen Balkanländern sehr aktiv. Um eine Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche nach Österreich zu verhindern, wird es in den kommenden Wochen zu Schwerpunktkontrollen im Reiseverkehr kommen. Über Weihnachten gibt es eine gemeinsame Schwerpunktaktion des österreichischen Zolls mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Ziel ist es, gerade bei Reisenden das Bewusstsein zu schaffen, dass die Mitnahme von Fleisch aus Nicht-EU Staaten verboten ist und vom Zoll kontrolliert wird.

Einschleppung nach Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und Betriebe

Der Mensch ist neben Wildschweinen der Hauptüberträger der Virusinfektion, die für infizierte Hausschweine und Wildschweine meist tödlich endet. Für den Menschen selbst stellt das Virus keine Gesundheitsgefährdung dar. Österreichs Status als "frei von ASP" ist wichtig, denn der hohe Gesundheitsstatus heimischer Betriebe sichert den Export gesunder Tiere und tierischer Produkte und ist somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Daher ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP getroffen werden. Das kommt vor allem den Tierhalterinnen und Tierhaltern zugute, die von Ausbrüchen in Österreich besonders betroffen wären und mit enormen wirtschaftlichen Schäden zu kämpfen hätten.

Schweinefleisch oder Wurstwaren privater Erzeugung aus Nicht-EU Staaten verboten

Die ASP ist derzeit vor allem in Bosnien und Herzegowina, in Serbien sowie im Kosovo sehr aktiv. Aufgrund der bevorstehenden Feiertage und des damit einhergehenden Reiseverkehrs aus den betroffenen Ländern, wird ausdrücklich auf die Gefahr der Verschleppung des Virus nach Österreich durch mitgebrachtes Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnisse hingewiesen. Die Mitnahme derartiger Produkte (dazu zählen z.B. auch Rohschinken, Wurstwaren, Fleischaufstriche etc.) aus Nicht-EU Staaten ist verboten. Aus EU Mitgliedstaaten darf eine Mitnahme in Haushaltsmengen erfolgen, sofern der Hersteller diese im Herkunftsland einer ordnungsgemäßen veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen hat, wovon bei regulär im Handel befindlichen Produkten (z.B. Supermarktware) jedenfalls auszugehen ist. Fleisch oder Wurstwaren insbesondere aus privater Erzeugung, die keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurden, stellen jedoch ein großes Risiko für die österreichische Tierpopulation dar, da das ASP-Virus in diesen Produkten enthalten sein kann. Werden diese von empfänglichen Tieren gefressen (unsachgemäße Entsorgung, Verfütterung) erfolgt eine Infektion, die sich rasch in der Schweinepopulation ausbreiten kann und schwerwiegende Folgen für Wildtiere und landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringt.

Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine in Österreich verboten

Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten. Durch die zahlreichen Fälle im Süden Europas ist die Gefahr einer Einschleppung jedoch sehr hoch. Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, gilt der Appell auch der Bevölkerung: Österreichweit sind gesetzlich verpflichtend alle tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. Bitte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung heimischer Tierbestände und bringen Sie keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus Hausschlachtung mit. Werfen Sie Fleisch- und Wurstreste nur in stabile und verschließbare Müllbehälter, vermeiden Sie in betroffenen Ländern nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen.

Informationsmaterialien zur Afrikanischen Schweinepest in 16 Sprachen zum Download

Die koordinierte Informations- und Kontrollaktion von Zoll, Gesundheitsministerium, BAVG und AGES ist eine von vielen Maßnahmen, um einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Österreich entgegenzuwirken. Bei Reisenden wird das Problembewusstsein gestärkt, selbst mögliche Überträger zu sein, und illegal eingeführte Waren werden aus dem Verkehr gezogen. Je früher ein Ausbruch erkannt wird, desto eher kann er auch eingedämmt werden. Informationsmaterialien zur Afrikanischen Schweinepest für Reisende finden Sie in 16 Sprachen zum Download. Weiterführende fachliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums und der AGES.