Bei der Kontrollaktion wurden kosmetische Mittel vorgefunden, die aus dem stationären Handel bis dato nicht bekannt waren: Es wurden insgesamt 58 Proben kontrolliert, wovon 37 nicht den rechtlichen Bestimmungen für Kosmetika entsprachen, woraus sich eine Beanstandungsquote von 63,79 Prozent ergibt. Hauptgründe für die Beanstandung waren Verstöße gegen die KosmVO (EG) Nr. 1223/2009.
Weitere Details entnehmen Sie dem Abschlussbericht.