Welche Dokumente brauche ich bei einem Import von Jagdtrophäen aus einem Drittland in die EU, wenn eine grenztierärztliche Kontrolle erforderlich ist?
- GGED-P (Anmeldung über TRACES NT einen Werktag vor Ankunft der Sendung)
- eine veterinärbehördliche Bescheinigung gemäß dem Muster des Anhangs XV Kapitel der VO(EU) Nr. 142/2011, in der Fassung der VO(EU)Nr.294/2013 vorliegt
- Muster 6(A) für von behandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen
- Muster 6(B) für von aus ganzen Tierkörperteilen bestehenden unbehandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild
Die Muster hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich
WICHTIG: die veterinärbehördliche Bescheinigung muss die Sendung begleiten und kann nicht nachgereicht werden!