Dürfen unbehandelte Häute und Felle aus einem Drittland in die EU importiert werden?
Ja, wenn Häute und Felle aus einem Drittland bzw. einem Teil eines Drittlandes gemäß Anhang XIII Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 oder Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 stammen, aus dem die Mitgliedstaaten die Einfuhr frischen Fleisches derselben Tierart zulassen.
Definition: „unbehandelte Häute und Felle“: alle kutanen und subkutanen Gewebe, die keiner anderen Behandlung als Schneiden, Kühlen oder Tiefgefrieren unterzogen wurden;