Welche Ausnahmen gibt es von der grenztierärztlichen Kontrolle?

Keine Kontrolle für:

  • Trophäen von anderen Tierarten als Huftieren und Vögeln, wenn es aus dem Herkunftsgebiet keine Beschränkung aufgrund schwerer übertragbarer Krankheiten gibt.
  • Vollständig taxidermisch behandelte („ausgestopfte“) Huftiere und Vögel
  • Jagdtrophäen von Huftieren und Vögeln die montiert sind
  • Huftiere und Vögel die einer anatomischen Präparation unterzogen wurden (z.B. Plastination)
  • Insekten und Spinnentiere: einer Behandlung wie Trocknung unterzogen
  • Objekte in Naturkundlichen Museen, die
    • In Alkohol oder Formaldehyd eingelegt
    • Vollständig in Mikroskop-Objektträger eingeschlossen
  • Häute und Felle, die vollständig gegerbt worden sind.
  • Wet Blues (chromgegerbte Häute)
  • Gepickelte Felle
  • Kalkhäute (mind. 8 h bei pH 12-13)