Welche Ausnahmen gibt es von der grenztierärztlichen Kontrolle?
Keine Kontrolle für:
- Trophäen von anderen Tierarten als Huftieren und Vögeln, wenn es aus dem Herkunftsgebiet keine Beschränkung aufgrund schwerer übertragbarer Krankheiten gibt.
- Vollständig taxidermisch behandelte („ausgestopfte“) Huftiere und Vögel
- Jagdtrophäen von Huftieren und Vögeln die montiert sind
- Huftiere und Vögel die einer anatomischen Präparation unterzogen wurden (z.B. Plastination)
- Insekten und Spinnentiere: einer Behandlung wie Trocknung unterzogen
- Objekte in Naturkundlichen Museen, die
- In Alkohol oder Formaldehyd eingelegt
- Vollständig in Mikroskop-Objektträger eingeschlossen
- Häute und Felle, die vollständig gegerbt worden sind.
- Wet Blues (chromgegerbte Häute)
- Gepickelte Felle
- Kalkhäute (mind. 8 h bei pH 12-13)