Welche Dokumente brauche ich bei einem Import von Häuten und Fellen aus einem Drittland in die EU, wenn eine grenztierärztliche Kontrolle erforderlich ist?
Das Bescheinigungsmuster für frische oder gekühlte Häute ist in der VO (EU) 142/2011 Anhang XV festgelegt.
- Kapitel 5(A): frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren
- Kapitel 5(B): behandelte Häute und Felle von Huftieren
- Kapitel 5(C): behandelter Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden, die vor der Einfuhr 21 Tage lang getrennt gehalten wurden oder mindestens 21 Tage ohne Unterbrechung befördert werden