Was passiert, wenn die Trophäen nicht die seuchenrechtlichen Bestimmungen erfüllen? (Fleischreste an Knochen, Parasitenbefall, etc.)
Erfüllen die Jagdtrophäen die Einfuhrbedingungen aufgrund von Hygienemängeln nicht, wird die Sendung grenztierärztlich zurückgewiesen. Es folgt entweder ein Rückversand in das Herkunftsdrittland oder eine Vernichtung der Sendung.