Welche Formalkriterien gilt es zu erfüllen, um eine amtliche Bescheinigung zu erhalten?
1. Aktualität des Gutachens (maximal 1 Jahr alt am Tag des Antrags),
2. Ausstellung des Gutachtens durch eine befugte Person und deren Unterschrift mit Verweis auf § 65, oder § 72 oder § 73 LMSVG,
3. Fachbereich des Gutachters ist für das Produkt abgedeckt