Welche Dokumente können beglaubigt werden?
Folgende Dokumente können vom BAVG beglaubigt werden:
- Dokumente, ausgestellt vom BAVG (Certificates,…)
- Dokumente, ausgestellt von folgenden Gutachtern/Gutachterinnen für Lebensmittel, Trinkwasser, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel:
- der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)- ausgestellt von AGES Gutachtern/Gutachterinnen,
- der Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Kärnten und Vorarlberg
- mit einer Berechtigung gemäß § 73 LMSVG
- Dokumente, ausgestellt von Amtstierärztinnen/Amtstierärzten
- Dokumente, ausgestellt von den Landesregierungen in mittelbarer Bundesverwaltung betreffend den Lebensmittel- und Veterinärbereich
- Dokumente, ausgestellt vom BMASGPK, Bereich Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen