Welche Dokumente können beglaubigt werden?

Folgende Dokumente können vom BAVG beglaubigt werden:

  • Dokumente, ausgestellt vom BAVG (Certificates,…)
  • Dokumente, ausgestellt von folgenden Gutachtern/Gutachterinnen für Lebensmittel, Trinkwasser, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel:
  1. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)- ausgestellt von AGES Gutachtern/Gutachterinnen,
  2. der Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Kärnten und Vorarlberg
  3. mit einer Berechtigung gemäß § 73 LMSVG
  • Dokumente, ausgestellt von Amtstierärztinnen/Amtstierärzten
  • Dokumente, ausgestellt von den Landesregierungen in mittelbarer Bundesverwaltung betreffend den Lebensmittel- und Veterinärbereich
  • Dokumente, ausgestellt vom BMASGPK, Bereich Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen