Was benötige ich, um mit meinem Haustier aus Österreich ausreisen zu können?

Der in diesem Abschnitt verwendete Begriff „Haustier“ entspricht der Begrifflichkeit „Heimtier“ gemäß § 4 Z 3 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere – Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) und soll der besseren Verständlichkeit durch die Öffentlichkeit dienen.

Für Informationen zur Ausreise mit einem Haustier aus Österreich kontaktieren Sie bitte die ausländische Vertretung jenes Staates, in den Sie mit Ihrem Haustier reisen möchten. Eine Auflistung der ausländischen Vertretungen in Österreich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Sollten Sie in Erfahrung bringen, dass ein Amtstierarztzeugnis für die Ausreise benötigt wird, wenden Sie sich diesfalls bitte an die Veterinärbehörde bei einer Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat. Sollte ein Drittstaat ein amtstierärztlich ausgestelltes Dokument noch zusätzlich von einer österreichischen Behörde beglaubigt haben wollen, können Sie beim BAVG einen diesbezüglichen Antrag stellen.

Beachten Sie auch die Voraussetzungen der Wiedereinreise nach Österreich, sofern Sie das Haustier wieder nach Österreich zurückbringen wollen.