Welche Dokumente können nicht beglaubigt werden?
Folgende Dokumente können vom BAVG nicht beglaubigt werden:
- Firmeninterne Dokumente
- Dokumente, ausgestellt von anderen Tierärztinnen/Tierärzten als Amtstierärztinnen/Amtstierärzten
- Dokumente, ausgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder ähnlichen Vereinigungen oder Fachverbänden
- Dokumente in Zusammenhang mit Futtermitteln (Gutachten der AGES o.ä.) (Zuständigkeit des BMLRT)
- Dokumente, welche die Hygienestandards und Qualitätssicherung von Betrieben bestätigen (wie z.B. GMP, HACCP etc.)