Welche Dokumente können nicht beglaubigt werden?

Folgende Dokumente können vom BAVG nicht beglaubigt werden:

  • Firmeninterne Dokumente
  • Dokumente, ausgestellt von anderen Tierärztinnen/Tierärzten als Amtstierärztinnen/Amtstierärzten
  • Dokumente, ausgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder ähnlichen Vereinigungen oder Fachverbänden
  • Dokumente in Zusammenhang mit Futtermitteln (Gutachten der AGES o.ä.) (Zuständigkeit des BMLRT)
  • Dokumente, welche die Hygienestandards und Qualitätssicherung von Betrieben bestätigen (wie z.B. GMP, HACCP etc.)