Wann wird eine amtliche Bescheinigung benötigt?
Die Information, ob eine amtliche Bescheinigung für den Export in einen Drittstaat benötigt wird, erhalten Sie bei den ausländischen Vertretungen jenes Staates, in den Sie exportieren möchten. Eine Auflistung der ausländischen Vertretungen in Österreich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Siehe: Suche nach ausländischen Vertretungen in Österreich (BMEIA)
Information der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit: Exporte in Drittstaaten
Zur Zuständigkeit anderer Bundesämter:
- Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
Sicherheit und Qualität von landwirtschaftlichen Produkten (wie z.B. Saatgut, Planzenschutz-, Futter- und Düngemittel) - Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)
Sicherheit für Arzneimittel, Medizinprodukte, Blut- und Gewebesicherheit (AGES Medizinmarktaufsicht)