Muss die Tiergesundheitsbescheinigung von einem*r amtlichen Tierärzt:in ausgestellt werden?

Ja, die Bescheinigung muss durch einen amtlichen Tierarzt/ eine amtliche Tierärztin des Herkunftslandes in Deutsch oder Englisch ausgefertigt werden. Die Bescheinigung kann auch durch einen ermächtigten Tierarzt/ eine ermächtigte Tierärztin ausgestellt werden und muss in diesem Fall von der zuständigen Behörde des Versandlandes bestätigt werden.