Durch wen erfolgt die Kontrolle von Tieren im Reiseverkehr?
Die Kontrolle des Reiseverkehrs erfolgt in Österreich durch die Zollorgane.
Wichtig: wenn Sie mit einem Tier reisen, kontaktieren Sie bitte aktiv die Zollbehörde bei Ihrer Ankunft (z.B. durch die Benützung des rot gekennzeichneten Ausgangs am Flughafen ("Rotkanal")).
Achtung: Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen werden die Grenztierärztinnen/Grenztierärzte hinzugezogen, welche dann eine grenztierärztliche Kontrolle durchführen und über die Einfuhr ihres Tiers zu entscheiden haben. Diese Entscheidung kann auch negativ ausfallen!