Ich möchte aus dem Urlaub einen Hund/eine Katze nach Österreich/in die EU mitnehmen – Darf ich das?
Ich darf ein Heimtier aus dem Urlaub nur mitnehmen, wenn alle gesetzlichen Auflagen der Europäischen Union eingehalten werden. Für eine Einreise aus einem nicht-EU-Land (=Drittland) sind an der EU Außengrenze folgende allgemeine Punkte zu beachten:
- Für eine Einreise benötigen die Tiere grundsätzlich einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, sowie bestimmte Untersuchungen und amtliche Begleitdokumente.
- Die reisenden Tiere sind nicht dazu bestimmt, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein
- Die Tiere werden vom Halter oder einer ermächtigten Person begleitet. Wenn die Heimtiere zeitlich getrennt vom Tierhalter transportiert werden, darf dieser Transport maximal 5 Tage vor oder nach der Reise des Tierhalters erfolgen
- Es dürfen grundsätzlich maximal insgesamt 5 Tiere pro Person mitgeführt werden (bestimmte Ausnahmen sind geregelt)
Für detailliertere Informationen zu den Einreisebedingungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) ein Informationsblatt betreffend die Bedingungen und Kontrollen sowie ein Zeugnismuster für die Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren: https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere/privat-personen
Heimtiere im Reiseverkehr unterliegen prinzipiell der Kontrolle durch die Zollorgane. Die mitgeführten Tiere sind bei der Einreise den Zollorganen aktiv zu stellen, indem man z.B. am Flughafen Wien-Schwechat dem rot gekennzeichneten Ausgang folgt.
Gesetzliche Grundlage: VO (EU) Nr. 576/2013