Mein Tier reist mit dem Flugzeug und landet zuerst in einem anderen Mitgliedstaat der EU bevor es danach weiter nach Österreich fliegt – Wo wird mein Tier kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt an der ersten Grenzkontrollstelle der EU. Eine weitere Kontrolle an der österreichischen Grenze erfolgt nicht.
Wichtig: Für die Einreise nach Österreich bzw. für die Reise innerhalb der EU ist bei Hunden und Katzen vor allem eine gültige Tollwutimpfung (aus bestimmten Ländern inklusive Titerbestimmung) sowie eine eindeutige Kennzeichnung der Tiere entscheidend. Es sind zudem bestimmte Dokumente mitzuführen. Bitte informieren Sie sich vorab zum Thema Tollwutimpfung für die Reise.
Eine Titerbestimmung wird gemacht, um festzustellen ob nach einer Impfung ein ausreichender Impfschutz besteht.
Achtung: Ist die erste Grenzkontrollstelle der EU an einer EU-Außengrenze, sprich das Tier reist aus einem nicht EU-Staat (=Drittstaat) ein, dann wird von einem Grenztierarzt/ einer Grenztierärztin über die Einreisefähigkeit ihres Tiers entschieden. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall über die genauen Einreisebestimmungen in die EU um zu verhindern, dass ihr Tier nicht einreisen darf.