Mein Hund/meine Katze kommt aus Malaysia, ist etwas Besonderes zu beachten?
Für Hunde und Katzen aus Malaysia sind zusätzlich Anforderungen bezüglich der „Nipah-Krankheit“ zu erfüllen (Entscheidung der Kommission 2006/146/EG), da eine Ansteckung mit der „Nipah-Krankheit“ beim Menschen zum Tod führen kann.
Prinzipiell wäre die Einfuhr von Hunden und Katzen verboten, aber bei Einhaltung zusätzlicher Bestimmungen ist die Einfuhr erlaubt (Bestätigung des Nichtkontakts mit Schweinen, Herkunftsbetrieb des Tiers für mind. 60 Tage frei von „Nipah“, negativer IgG-Elisa Test in einem von den malaysischen Behörden zugelassenen Labor höchstens zehn Tage vor der Ausfuhr).
Diese formlose Bestätigung ist zusätzlich zum Bescheinigungsmuster beizubringen.
Die Entscheidung findet sich im Amtsblatt der Europäischen Union 2006/146/EG.