Wie/Wo erfolgt die Kontrolle meiner Vögel im privaten Reiseverkehr?
Derzeit unterliegen alle Vögel im Reiseverkehr aus Drittstaaten mit Ausnahme aus jenen Staaten, für die besondere Bestimmungen gelten, der grenztierärztlichen Kontrolle.
Die grenztierärztliche Einfuhrkontrolle in die EU erfolgt an der erstberührten zugelassenen Grenzkontrollstelle.
Der geplante Grenzübertritt der Tiere muss den Grenztierärzt:innen an der zuständigen Grenzkontrollstelle einen Werktag vorher (an der österreichischen Grenze zumindest 18 Stunden) schriftlich angekündigt werden.