Welche Dokumente benötige ich für meine Vögel? Wer stellt diese aus?

Die Vögel müssen von einer Veterinärbescheinigung gemäß Anhang Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 begleitet werden, die:

  • von einem amtlichen Tierarzt/einer amtlichen Tierärztin oder einem ermächtigten Tierarzt/ einer ermächtigten Tierärztin im Drittland ausgestellt wurde.
  • für einen Zeitraum von 10 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung der Veterinärbescheinigung gilt.
  • in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates in die EU und auf Englisch in DRUCKSCHRIFT ausgestellt wird.

Die Vögel müssen zudem von einer Erklärung gemäß Anhang Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 begleitet werden, diese

  • gilt für einen Zeitraum von 10 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung der o.g. Veterinärbescheinigung.
  • wird in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates in die EU und auf Englisch in DRUCKSCHRIFT ausgestellt.