Welche Dokumente benötige ich für meine Vögel? Wer stellt diese aus?
Die Vögel müssen von einer Veterinärbescheinigung gemäß Anhang Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 begleitet werden, die:
- von einem amtlichen Tierarzt/einer amtlichen Tierärztin oder einem ermächtigten Tierarzt/ einer ermächtigten Tierärztin im Drittland ausgestellt wurde.
- für einen Zeitraum von 10 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung der Veterinärbescheinigung gilt.
- in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates in die EU und auf Englisch in DRUCKSCHRIFT ausgestellt wird.
Die Vögel müssen zudem von einer Erklärung gemäß Anhang Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 begleitet werden, diese
- gilt für einen Zeitraum von 10 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung der o.g. Veterinärbescheinigung.
- wird in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates in die EU und auf Englisch in DRUCKSCHRIFT ausgestellt.