Brauchen meine Vögel eine Impfung gegen ND oder Geflügelpest (Aviäre Influenza)?

Die Vögel müssen entweder

a. aus einem in der ersten Spalte der Tabelle in Anhang V Teil 1, Anhang XIV oder Anhang XIX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 aufgeführten Drittland oder Gebiet stammen und wurden für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor dem Versand unter amtlicher Überwachung isoliert und wirksam vor Kontakten mit anderen Vögeln geschützt

oder,

b. wurden mit einem zugelassenen Impfstoff gegen Aviäre Influneza der Subtypen H5 und H7 geimpft/ nachgeimpft. Die Impfung wurde in den letzten sechs Monaten, jedoch spätestens 60 Tage vor dem Versanddatum, verabreicht und es handelt sich nicht um abgeschwächte Lebendimpfstoffe

oder,

c. wurden vor dem Versand für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen isoliert und mit einer frühestens am siebenten Tag der Isolierung gezogenen Probe negativ auf H5- und H7- Antigen oder – Genom der Aviären Influenza getestet