Müssen meine Vögel nach der Einreise in die EU in Quarantäne?

Die Vögel müssen entweder,

für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor dem Versand unter amtlicher Überwachung isoliert und wirksam vor Kontakten mit anderen Vögeln geschützt werden

oder,

vor dem Versand für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen isoliert und mit einer frühestens am siebenten Tag der Isolierung gezogenen Probe negativ auf H5- und H7- Antigen oder – Genom der Aviären Influenza getestet werden

oder,

für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen unmittelbar nach deren Ankunft in die EU in einen gemäß Artikel 14 der Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 zugelassenen Quarantänebetrieb verbracht werden