Aus welchen Ländern darf ich mit meinem Vogel einreisen?

Vögel im Reiseverkehr dürfen in die EU eingeführt werden, wenn das Herkunftsdrittland nicht gesperrt ist und wenn sie aus Mitgliedsländern des OIE stammen bzw. sie aus einem in der ersten Spalte der Tabelle in Anhang V Teil 1, Anhang XIV oder Anhang XIX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 aufgeführten Drittland oder Gebiet stammen.

Vögel, die aus den Staaten Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt im Reiseverkehr in die EU eingeführt werden, unterliegen nicht der grenztierärztlichen Kontrolle. Es gelten für diese Vögel die Bedingungen für das Verbringen von Heimtieren innerhalb der EU.