Wie/Wo erfolgt die Kontrolle der Vögel, die für gewerbliche Zwecke importiert werden?

  • Lebende Vögel sind grenztierärztlich kontrollpflichtig.
  • Die grenztierärztliche Einfuhrkontrolle in die EU erfolgt an der erstberührten für diese Tierart zugelassenen Grenzkontrollstelle (z.B. Wien Schwechat, Hamburg, Amsterdam, etc.).
  • Der geplante Grenzübertritt der Sendung muss den Grenztierärzt:innen der betreffenden Grenzkontrollstelle einen Werktag vorher (an der österreichischen Grenze zumindest 18 Stunden) mit dem GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) angekündigt werden