Ich möchte aus einem Drittland gewerblich Vögel nach Österreich importieren. Darf ich das? Wie viele Vögel darf ich importieren?

Einfuhr von Vögeln gemäß VO (EU) 2020/692:

  • Länder, aus denen die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zulässig ist, sind im Anhang VI der VO (EU) 2021/404 (von der EU zugelassenen Drittstaaten) gelistet und die müssen in Gefangenschaft gezüchtet worden sein.
  • Es ist auch möglich mehr als 5 Vögel (im Gegensatz zum privaten Reiseverkehr) zu importieren.
  • Vögel aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt dürfen unter den Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel in die Europäische Union verbracht werden.