Meine Vögel sind Teil eines Artenschutzprojektes. Gelten hier die gleichen Bedingungen?
Tiere für genehmigte Artenschutzprogramme und Tierversuche sind nicht EU-einheitlich geregelt. Für solche Einfuhren ist, wenn sie für Österreich bestimmt sind, eine veterinärbehördliche Bewilligung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erforderlich (BMASGPK).