Müssen die Vögel nach Ankunft in der EU in Quarantäne?

  • Die Vögel müssen nach der grenztierärztlichen Abfertigung unverzüglich innerhalb von maximal 9 Stunden in die zugelassene Quarantänestation transportiert werden.
  • Das für den Transport verwendete Fahrzeug muss von der zuständigen Behörde verplombt werden.
  • Vom Eintreffen der Tiere am Bestimmungsort (zugelassene Quarantäneeinrichtung) ist der/die zuständige Amtstierärzt:in innerhalb eines Arbeitstages schriftlich zu verständigen.
  • Die Vögel müssen mindestens 30 Tage unter Quarantäne gestellt werden und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung eines/r amtlichen/n Tierärzt:in aus der Quarantäne entlassen werden.
  • Die Kontrolle erfolgt durch den/ die Amtstierärzt:in mindestens zu Beginn und vor Beendigung der Quarantäne, zusätzlich zur laufenden Überwachung
  • Die Vögel müssen auf hochpathogene Aviäre Influenza und Newcastle – Virus zu untersuchen