Wo muss die Tollwut-Titerbestimmung (serologische Tollwutuntersuchung) durchgeführt werden?
Die Untersuchung der Blutprobe muss in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgen. Dieses Labor kann sich in der EU oder auch in einem Drittstaat befinden.
Die Entnahme der Blutprobe erfolgt durch einen Tierarzt/einer Tierärztin, frühestens 30 Tage nach der Impfung. Nach der Blutabnahme muss noch mindestens 3 Monate gewartet werden, bevor ein Gesundheitszeugnis für die Reise ausgestellt werden kann.
Gesetzliche Grundlage: VO (EU) Nr. 576/2013 Anhang IV
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