Ich habe die Nachweise für frühere Impfungen verloren. Reicht es, wenn man nur die letzte Tollwutimpfung vorweisen kann?
Die letzte Impfung ist die wichtigste. Wenn Sie keine der vorhergehenden Impfungen nachweisen können, gilt diese als Erstimpfung. Sie muss also mindestens 21 Tage vor der Ausreise aus dem Herkunftsstaat bzw. vor der Einreise nach Österreich/in die EU durchgeführt worden sein.
Bitte beachten Sie auch, dass hier eine neuerliche Titerbestimmung erforderlich ist.