Ab wann ist ein Export in Drittstaaten, die eine Exportberechtigung verlangen, möglich?
Der Export in Drittstaaten, die eine Ausfuhrberechtigung verlangen, ist in der Regel möglich, wenn der Betrieb durch den Drittstaat und/oder durch die zuständige Behörde zugelassen und gelistet wurde. Oft stellt der Drittstaat die Listen der zugelassenen Betriebe auf der Webseite der zuständigen Behörde zur Verfügung. Alleine die Antragstellung bzw. Übermittlung der Unterlagen bzw. erfolgreiche Absolvierung eines Audits ist nicht ausreichend. Das Versenden von Ware darf erst nach Erhalt der entsprechenden Zulassung erfolgen.