Standardänderung der Produktspezifikation – Mariazeller Magenlikör g.A.

Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) ist die zuständige Behörde in Österreich für die Bearbeitung der Anträge für geografische Angaben für Spirituosen. Darunter fällt ebenfalls die Standardänderung der Produktspezifikation geografischer Angaben für Spirituosen.

Nach Prüfung bestätigt das BAVG, dass die beantragte Änderung der Produktspezifikation der geografischen Angabe „Mariazeller Magenlikör“ die Voraussetzungen einer Standardänderung gemäß Art. 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 erfüllt. Untenstehend finden sich das Einzige Dokument und die konsolidierte Version der Produktspezifikation als downloadbares PDF.

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