Welche Anforderungen an die Quarantäne für Geflügel gibt es?
- Geflügel muss mindestens 14 Tage vor der Verladung unter Überwachung eines/r amtlichen/n Tierärzt:in isoliert werden (in einem Quarantänebetrieb oder im Herkunftsbetrieb)
- Während eines Zeitraumes von 21 Tagen vor der Verladung darf kein Tier gegen Newcastle Virus geimpft worden sein bzw. darf keine andere Impfung vorgenommen worden sein
- Es wurden während der Isolation keine anderen Tiere in den Betrieb verbracht
- Negativbefund auf Newcastle Virus anhand von einer mindestens 14 Tage vor der Verladung entnommenen Blutprobe