Auslaufen der Übergangsfrist für die Anerkennung handschriftlich unterfertigter Kontrollbescheinigungen (COI)

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Verwendung des qualifizierten elektronischen Siegels

Mit 30.11.2022 endet die verlängerte Übergangsfrist bzgl. der Verwendung handschriftlich unterfertigter Kontrollbescheinigungen (COI). Ab 1.12.2022 müssen alle Kontrollbescheinigungen (COI) gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2306/2021 mittels elektronischen Siegel (eSeal) seitens der Kontrollstelle/Kontrollbehörde im jeweiligen Drittland unterfertigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2306/2021 keine Ausnahmemöglichkeiten von dieser Verpflichtung vorsieht.