Änderungen bei der Anmeldung von GGED-pflichtigen BIO-Waren beim Eingang in die EU

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Im Zuge der Anmeldung von Bio-Waren, die vom Artikel 47 der Verordnung (EU) 2017/625 (OCR) erfasst werden, sind nachfolgende Änderungen zu beachten. Dies betrifft lebende Tiere, Produkte tierischen Ursprungs und Produkte nicht-tierischen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle unterliegen, sowie Pflanzen und pflanzliche Produkte.

Bei der Anmeldung zur Kontrolle einer Sendung mit einem Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED) muss die dazugehörende Kontrollbescheinigung (COI) in der Box 9 in TRACES mittels „Zeugnisverweis hinzufügen“ manuell verknüpft werden. Im nächsten Schritt ist die
Spezifikation „Bio“ in der Box 31 als „Warentyp“ auszuwählen. Eine Freigabe derartiger BIO-Sendungen kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Kontrollen erfolgen.