Neue BAVG Aufgabe ab 1.1.2023 - Kontrolle Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel

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Ab 1.1.2023 ist das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) gemäß §6c Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) in Verbindung mit § 25a Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) die zuständige Behörde für die amtliche Kontrolle im Sinne der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) von Sendungen von Gebrauchsgegenständen und kosmetische Mitteln beim Eingang in die Europäische Union über österreichisches Staatsgebiet. Die amtliche Kontrolle erfolgt hierbei in enger Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich.