Neue Abläufe beim Kontrollverfahren für Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

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Das Einfuhrverfahren wurde einer umfassenden Änderung unterzogen. Alle ökologischen Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse sind ab dem 1. Januar 2022 der allgemeinen Kontrollverordnung (EU) 2017/625 unterstellt.

Ware, die unter phyto- oder veterinärsanitären Aspekten (sogenannte SPS-Ware) beim Import zu kontrollieren ist, wird an den Grenzkontrollstellen nach Artikel 47 der VO (EU) 2017/625 kontrolliert. Diese Kontrolle umfasst die Dokumenten- und Nämlichkeitsprüfungen sowie die Warenuntersuchungen. Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) wird mit dem COI verlinkt, so dass eine abgestimmte Entscheidung der verschiedenen Kontrollorgane über die Einfuhr der Ware erfolgt.
Die Kontrolle hat vor dem Inverkehrbringen (das heißt vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) zu erfolgen. Eine Sendung, die bereits verzollt ist, kann nicht nachträglich einer Kontrolle gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - BIO - BAVG