Israel: Ausnahmen von den Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren nach Österreich ab 17.10.2023

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Aus aktuellem Anlass informiert das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) über die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise mit Heimtieren aus Israel nach Österreich.

 

Aufgrund der aktuellen Situation gilt die Verbringung von Heimtieren aus Israel nach Österreich durch Einreisende ab 17.10.2023, für einen Zeitraum von drei Monaten, unter folgenden Bedingungen als genehmigt:

  1. Die für das Tier verantwortliche Person hat das verbrachte Tier unmittelbar nach der Verbringung einer mindestens einmonatigen häuslichen Isolierung in Österreich zu unterziehen. Liegt eine Bestätigung des Bestimmungslandes bzw. jedes Transitlandes vor, dass die Ein- bzw. Durchreise gestattet ist, kann unter der Bedingung, dass das österreichische Staatsgebiet unverzüglich verlassen wird, von der häuslichen Isolierung in Österreich abgesehen werden.
  2. Die für das Tier verantwortliche Person hat die Verbringung unter den Voraussetzungen dieser Kundmachung binnen eines Tages unter Anfügung des vollständig ausgefüllten Formulars ("Erhebungsblatt Heimtiere in Begleitung von Einreisenden aus Israel") der für den Ort der Isolierung örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
  3. Die für das Tier verantwortliche Person hat den Kontakt des Tieres sowie seiner Exkremente zu anderen für die Tollwut empfängliche Tiere zu unterbinden.

Das Formular "Erhebungsblatt Heimtiere in Begleitung von Einreisenden aus Israel" findet sich in der Anlage der Kundmachung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zur Festlegung von Einreisebedingungen für Heimtiere aus Israel, ebenso wie die Kundmachung des BMSGPK zur Festlegung von Einreisebedingungen für Heimtiere aus Israel in den amtlichen Veterinärnachrichten.

Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich an: import@bavg.gv.at