Einfuhr von biologischen Erzeugnissen nach Österreich

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Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Abläufe des Kontrollverfahrens bei der Einfuhr von biologischen Erzeugnissen hinweisen.

Die Details zum Kontrollverfahren bei der Einfuhr von biologischen Erzeugnissen finden Sie unter Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - BIO. Die Zollbehörden können einer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von biologischen Erzeugnissen ausschließlich gegen Vorlage der Bio-Kontrollbescheinigung (COI) zulassen (vgl. Artikel 9 VO(EU) 2021/2306).