Antrag auf Standardänderung der Produktspezifikation der geografischen Angabe „Mariazeller Magenlikör g.A.“

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Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) ist die in Österreich zuständige Behörde für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen im Bereich der geografischen Angaben für Spirituosen.

Beim BAVG ist ein Antrag auf Standardänderung der Produktspezifikation der geografischen Angabe „Mariazeller Magenlikör g.A.“ eingelangt.

Innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung des Antrags kann jede Person mit berechtigtem Interesse, die im Gebiet der Republik Österreich niedergelassen oder ansässig ist, gegen den Antrag Einspruch erheben oder eine Stellungnahme beim BAVG einbringen. Diese sind schriftlich per E-Mail an qualitaetsregelungen@bavg.gv.at zu übermitteln.

Die technischen Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung sind in der EU‑Datenbank eAmbrosia abrufbar (eAmbrosia - Mariazeller Magenlikör).

Konsolidierte Version Produktspezifikation des Mariazeller Magenlikörs