Änderungen betreffend der Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl

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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/256 wurde die VO (EU) 2020/1158 der Kommission über die Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Wirksamkeit vom 07. 02. 2024 geändert.

Weiterführende Informationen zur Einfuhrkontrolle bei pflanzlichen Lebensmitteln und Waren nicht tierischen Ursprungs finden Sie unter folgendem Link:

Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) - Pflanzliche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände