Änderungen betreffend der Einfuhrbedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken aus Russland und Belarus ab dem 16.September 2024

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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1130 vom 19. April 2024 wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 zur Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken geändert. Russland und Belarus wurden aus der Liste der Gebiete und Drittländer gem. Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 gestrichen.

Das bedeutet:

Ab dem 16.September 2024 können Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) nur mehr mit gültiger Tollwutimpfung und einem gültigen Test zur Titrierung von Tollwutantikörper in die EU einreisen. Bitte beachten Sie, dass die für den Test erforderliche Blutabnahme drei Monate vor der Verbringung des Heimtieres zu erfolgen hat und der Test zur Titrierung von Tollwutantikörper in einem von der EU zugelassenem Labor erfolgen muss.

Sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen für die Einreise mit einem Heimtier finden Sie unter: Einreise und Wiedereinreise von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich