Änderungen bei der Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel ab 3.7.2022

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Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen der VO (EU) 2019/1793 i.d.g.F. aufgeführt sind, werden an Grenzkontrollstellen bei ihrem Eintritt in die Europäische Union und an den Kontrollstellen vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen unterzogen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/913 der Kommission vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 158 am 13.6.2022 veröffentlicht.

Die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 werden in ihrer Gesamtheit durch die Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) 2022/913 ersetzt.