Änderung der Übergangsfrist für die Verwendung des qualifizierten elektronischen Siegels

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Änderung der Übergangsfrist für die Verwendung des qualifizierten elektronischen Siegels gemäß Artikel 11 der Delegierten VO (EU) 2306/2021

Nach einer Evaluierung der Europäischen Kommission bzgl. der Ausrollung des eSeal für Kontrollbescheinigung (COI) wurde die Übergangsfrist von ursprünglich 30.6.2022 auf 31.10.2022 verlängert. Als neues Datum für die verpflichtende Unterfertigung der Kontrollbescheinigungen mittels eSeal,
durch die Kontrollstelle/Kontrollbehörde im jeweiligen Drittland, ist nun der 1.11.2022 festgelegt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Bio@bavg.gv.at zur Verfügung.